*Gastartikel vun de Piraten am Land (Mee 2020)
Wie die Rechtsprechung des EUGH und die verfassungsmäßigen Rechte der Luxemburger von der Regierung ad absurdum geführt werden.– von Thierry Zoller, Datenschutzbeauftragter der Piratepartei.
“Dann verklagen Sie uns doch!” – So könnte man die Antwort des Justizministers Félix Braz auf die parlamentarische Anfrage n°813 der Piratepartei, grob und zugegebenermaßen etwas zugespitzt, zusammenfassen.
Es geht um die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur “Vorratsdatenspeicherung”: Ursprünglich gerechtfertigt zur Terrorismusbekämpfung verlangt diese, dass eine Vielzahl von Metadaten über die gesamte Kommunikation der Bevölkerung ohne Grund und für mindestens 6 Monate auf Vorrat zu speichern sind, seien es klassische Telefonanrufe, E-Mails oder auch Internet–Telefonie.
Die Richtlinie wurde 2010 in Luxemburger Recht umgesetzt und es stand dem Luxemburger Gesetzgeber dabei freizu definieren zur Verfolgung welcher Straftaten diese Daten benutzt werden dürfen.
Durch dieses Gesetz bekommt der Staat Zugriff auf Informationen, welche unter anderem Ihre Identität, Anschrift, Ihren Standort (auch von Ihrem Mobiltelefon), Dauer der Kommunikation und Ihre Kontaktperson identifizieren.
4 Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil vom 8. April 2014 die “Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten“ für ungültig erklärt. In der Begründung liest man: “Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.”
Luxemburg jedoch fährt einfach mit dem Datensammeln weiter, als ob der Entscheid des EUGH nicht existieren und wir uns in einem rechtsstaatlichen Vakuum befinden würden. Dabei geht es um die fundamentalsten Rechte unserer zunehmend digitalen Gesellschaft: das Recht auf Privatsphäre, die Unschuldsvermutung und die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union.
Luxemburgs (Ex-)Justizminister lässt uns allen Ernstes in seiner Antwort an das Parlament wissen, dass bis dato ja keiner gegen die Luxemburger Umsetzung der Richtlinie geklagt hätte. Man warte lieber auf eine europäische Lösung und hätte der Europäischen Kommission mehrfach mitgeteilt wie wichtig denn eine neue Richtlinie wäre. Für mich klingt das so, als wäre man sich der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst. Nach dem Urteil des EUGH wäre zumindest eine unabhängige Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Luxemburger Praxis angebracht gewesen. Diese findet nicht statt und das ist meines Erachtens ein handfester Skandal.
Was nun?
Der EUGH stellte fest “[…], dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste”.
Eine Möglichkeit der Abwägung der Verhältnismäßigkeit wäre eine Analyse der Benutzung der gespeicherten Daten (Wie oft wurden diese Daten abgefragt? Wie oft hat dies zu Verurteilungen geführt?). Eine entsprechende Anfrage durch Sven Clement wurde jedoch abgewiesen.
Bei der Abstimmung zum Gesetz in der Sitzung vom 13. Juli 2010 beschwerte sich ein gewisser Xavier Bettel, damals Abgeordneter, als Allererstes über die Unverhältnismäßigkeit des Vorhabens, benannte Alternativen und stimmte folglich gegen das Gesetz. Kein Geringerer als der EUGH sollte ihm 2014 in diesen Punkten Recht geben. Derweilen geht die Datensammelwut an Ihnen einfach weiter.