Mäi Liewen, mäin Doud

Dësen Artikel gouf den 19.02 am Land verëffentlecht. Den Auteur vum Artikel ass de Libor Chmelik, Spriecher fir d’Partei am Bezierk Süden.

Mein Leben, mein Tod

 
2009 bewegte ein Gesetz die politische Landschaft wie selten zuvor. Selbst die sonst so zurückhaltende Monarchie bezog Position. Das Gesetz zur Sterbehilfe polarisierte. Heute aber, ist es still um das Thema geworden. Sogar die Tatsache, dass das Gesetz vergangene Woche nochmals auf der Tagesordnung des Parlamentes stand, vermochte daran nichts zu ändern. Zu gering war die kleine, aber dennoch außerordentlich wichtige Gesetzesanpassung, die klarstellte, dass ein Tod durch eine von einem Arzt geleistete Sterbehilfe mit einem natürlichen Tod gleichzustellen ist, wenn es um Verträge wie bspw. Lebensversicherungen geht.
 
In Luxemburg können volljährige Personen, die aufgrund von Krankheiten oder einem Unfall einem anhaltenden, unerträglichen, physischen oder psychischem Leiden ohne Aussicht auf Besserung ausgesetzt sind, einen schriftlichen Antrag zur Sterbehilfe stellen, wenn zum Zeitpunkt der Anfrage ihre Urteilsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, der Wunsch zu sterben aus eigenen Stücken gefasst wurde und über einen längeren Zeitraum anhält. Dieses gesetzlich festgehaltene Recht war ein wichtiger Schritt, um unnötiges Leiden zu vermeiden und kranken Menschen die Freiheit zu geben, nicht nur über ihr Leben, sondern auch über ihren Tod selbst bestimmen zu können. Mit dem Gesetz von 2009 sollte die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Freitodbegleitung und der Euthanasie aber nicht abgeschlossen sein. Information und Aufklärung in diesem Bereich sind von größter Bedeutung. (Das zeigte eine TNS-Ilres Studie, laut der nur 43% der Bewohner des Landes überhaupt über dieses Recht Bescheid wissen.) Außerdem bleiben wichtige Fragen rund um das Thema Freitod weiterhin offen – allen voran die Frage nach einem Recht auf Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche.
 
Minderjährigen steht die Möglichkeit der Sterbehilfe in Luxemburg aktuell nicht zu. Kinder können unerträglichen Qualen ohne Aussicht auf Besserung genauso ausgesetzt sein wie Erwachsene, aber ihre Leiden dürfen der aktuellen Gesetzgebung zufolge nicht vorzeitig beenden werden. Warum? Scheuen wir uns vor der politischen und gesellschaftlichen Debatte? Meiden wir Gedanken an den Tod und ganz besonders jene, die unsere Jüngsten betreffen?
 
Länder wie Belgien oder die Niederlande haben gezeigt, dass es möglich ist, auch Minderjährigen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben zuzusprechen. Oberste Bedingung muss immer der individuelle Wunsch des betroffenen Kindes selbst sein und die Sicherheit, dass es keine Möglichkeit zur Genesung gibt. Luxemburg aber schweigt zu diesem Thema.
 
Jedes totkranke Kind ist eine Tragödie. Aber Kinder sollten nicht leiden müssen, weil sich die Politik davor scheut, ein Tabu zu brechen und Sterbehilfe auch in Bezug auf Minderjährige anzusprechen. Kinder leiden zu lassen, wenn sie sich Erlösung wünschen, weil Erwachsenen den Gedanken, ihnen beim Sterben zu helfen, nicht ertragen können, ist falsch. Wenn wir Erwachsenen das Recht zusprechen, ihrem Leiden in aussichtslosen Fällen ein Ende zu setzen, können wir Kindern dieses nicht guten Gewissens verwehren.  
 
Der Tod gehört zum Leben. Wir werden ihn nicht los, nur weil wir einfach nicht über ihn reden. Über Krankheit, Tod und die Möglichkeit der Sterbehilfe muss gesprochen werden – um die Erwachsenen über ihre Rechte und Optionen aufzuklären und um eine längst überfällige öffentliche Debatte anzustoßen über das Recht auf Sterbehilfe bei Kindern.

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