Nach der Insolvenz eines Zahlungsdienstleisters warten viele Händler auf das Geld ihrer Kunden

Die Aktivitäten des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters Cyberservice Europe S.A. wurden vor knapp zwei Jahren von der CSSF suspendiert. Mit KlikandPay und Paymill operierte Cyberservice auch auf dem europäischen Markt und bot unter anderem Dienstleistungen im Bereich des Online-Handels an. Cyberservice vermittelte über KlikandPay Online-Zahlungen, indem der Dienstleister das Geld von Kunden beim digitalen Kauf annahm und an den Händler weiterleitete.

Durch die Untersuchungen der CSSF und die Insolvenz des Unternehmens haben viele Händler, deren Produkte und Dienstleistungen mit KlikandPay gekauft wurden, ihr Geld nicht erhalten, obwohl sie die Dienstleistungen erbracht bzw. das Produkt an die Kunden verschickt haben, in der Annahme, wie gewohnt die entsprechende Summe von KlikandPay zu erhalten.

Für die Betroffenen handelt es sich teilweise um hohe Geldsummen, auf die schon Seit Jahren gewartet wird, ohne dass klar ist, ob und wann es zu einer Auszahlung kommen könnte. Dies ist für diese Unternehmen gerade in Krisenzeiten eine große Belastung, vor allem, weil unklar ist, ob die Unternehmen die fehlenden Beträge weiterhin in ihrer Buchhaltung als offenstehende Zahlungen buchen können, oder ob sie sich so der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Um Insolvenzen bei den Unternehmen zu verhindern, die auf Zahlungen von Cyberservice Europe warten, wäre es wichtig, den Betroffenen klare Angaben über den Verbleib des geschuldeten Geldes zu geben. Vor allem, weil es – anders als bei Banken – für die Kunden von elektronischen Geldinstituten keine staatliche Garantien über die Auszahlung von geschuldeten Geldern gibt. 

An deem Zesummenhang hu mir der Regierung dës Froe gestallt:

  1. Auf welche Summe belaufen sich die noch nicht ausgezahlten Kundengelder, die durch die Insolvenz und die vorangehende Aktivitätssuspendierung von Cyberservices Europe S.A.(noch) nicht an die geschädigten Unternehmen ausbezahlt werden konnten?

  2. Wie hoch ist die Summe an Kundengeldern, die auf Treuhandkonten in Luxemburg stehen?
    Falls es sich nicht um die gesamte Summe aus Frage 1 handelt: Gibt es Informationen über den Verbleib des restlichen Geldes?

  3. Können die geschädigten Unternehmen zeitnah mit einer Auszahlung rechnen?
    Falls ja: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine zeitnahe Auszahlung zu ermöglichen, und wann ist schätzungsweise mit den ersten Überweisungen zu rechnen?
    Falls nein: Warum?

Verlaf an der Chamber

QP Nummer 4651

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