Hat Luxemburg ausreichend Gebärdensprachdolmetscher?

2018 wurde die Gebärdensprache durch eine Anpassung des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung in Luxemburg anerkannt. Dieser symbolische Schritt war von großer Bedeutung, darf aber nicht vergessen lassen, dass ein Großteil der gehörlosen Menschen, die in Luxemburg leben, die Gebärdensprache nicht beherrschen und deshalb auf andere Wege der Kommunikation, wie bspw. den Schriftverkehr, angewiesen sind.

Die Anerkennung von 2018 kann daher nur dann zu einer realen Verbesserung der Lebensumstände gehörloser Menschen beitragen, wenn die Gebärdensprache ihren Platz in der Gesellschaft findet und das Angebot an Dolmetschern und Gebärdensprachkursen für die breite Bevölkerung ausgebaut wird, ohne dass andere Kommunikationsformen für gehörlose Personen im öffentlichen Raum verdrängt werden.

Damit die Politik einschätzen kann, wie hoch der Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in der luxemburgischen Bevölkerung ist, und wie viele Personen mit eingeschränktem Hörvermögen die DGS nicht beherrschen und deshalb auf Schriftdolmetscher angewiesen sind, bedarf es einiger statistischer Zahlen. Auch die Frage, ob es aktuell ausreichend Dolmetscher gibt, lässt sich nur beantworten, wenn bekannt ist, wie viele Personen im Land betroffen sind.

In diesem Zusammenhang würde ich der Ministerin gerne diese Fragen stellen:

  1. Wie viele gehörlose Menschen gibt es in Luxemburg?
  2. Wie viele gehörlose Menschen, die die DGS verwenden, gibt es in Luxemburg?
  3. Wie viel Personen mit eingeschränktem Hörvermögen gibt es in Luxemburg?
  4. Wie viele Kinder wurden in den letzten 10 Jahren in Luxemburg taub geboren?

    Wie viele dieser Kinder wurden mit einem Cochlear-Implantat versorgt?

  5. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher gibt es in Luxemburg?
    Hält die Regierung diese Anzahl für ausreichend?
  1. Wie viele Schriftdolmetscher gibt es in Luxemburg, die im Bereich der Übersetzungen für gehörlose oder gehörgeschädigte Menschen eingesetzt werden?

    Hält die Regierung diese Anzahl für ausreichend?

  2. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher wurden von Privatpersonen bei den verschiedenen nationalen Anlaufstellen in den vergangenen 5 Jahren angefragt?

    Wie viele Schriftdolmetscher wurden von gehörlosen oder hörgeschädigten Personen bei den verschiedenen nationalen Anlaufstellen in den vergangenen 5 Jahren angefragt?

    Wie verteilen sich die Zahlen auf die verschiedenen Stellen?

  3. Denkt die Regierung darüber nach, das Angebot an Dolmetschern für gehörlose und hörgeschädigte Menschen zu zentralisieren, um es den Betroffenen einfacher zu machen, die gewünschte Dienstleitung zu buchen?

Verlaf an der Chamber

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